Meinung: Linkes Auge blau... rechtes Auge blau...
...und das alles wegen einer einz´gen Frau! Ein Mann darf seine Frau prügeln, titeln verschiedene Zeitungen. Im Kleingedruckten steht, dass er sie auch mit Mord bedrohen darf. Zumindest stellt das keine Härte dar, die zu einer schnellen Scheidung führen würde. Das ganze wird dadurch rund, dass die Richterin sich in der Urteilsbegründung darauf stützt, dass beide Ehepartner aus einem islamischen Kulturkreis stammen. Endlich hat sich also eine deutsche Richterin der Realität gestellt und einem Marokaner erlaubt, seine Frau zu schlagen. Eine Richter-IN wohlgemerkt. Dadurch ist dieses krasse Fehlurteil zumindest von Feministenseite quasi nicht mehr anfechtbar. Zwar werden vereinzelt Stimmen laut, die Richterin sollte gesteinigt oder ans Kreuz genagelt werden, aber das sind Ungläubige... Denen fehlt schlicht der Weitblick. Mit dem just gefällten Richterinnenspruch tritt eine neue Ära der Rechtsprechung in Kraft. Endlich nicht nur verklemmt vorsorgliches Angsthandeln wie bei der Absetzung der Oper Idomeneo, sondern ein herzliches Schulterklopfen für jeden, der seinem Glauben nach alles richtig macht. Diemal rollen also richtige Köpfe. Konsequent angwandt, ist diese Form von Rechtsbeugung ein Triumph für jedes religiöse Gefühl. Zeugen Jehovas dürfen nun endlich ihre Kinder verbluten lassen, wenn Gott es so will. Als kastengläubiger Inder kann ich nun auch mal im Vorbeigehen einen Bettler treten. Ich muss also für jedes Vergehen nur den richtigen Glauben haben. Hurra! Vielleicht kann ich auch noch kurz vor einer Gerichtsverhandlung konvertieren? Na, mal sehen...
Gut allerdings, dass das ausgerechnet jetzt passiert, ich kann also mein Osterlamm dieses Jahr bei uns im Treppenhaus schächten, falls mein Glaube das vorsieht. Määäääh!